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1. Dieses Protokoll liegt vom 1. Mai 2003 bis zum 30. April 2004 am Sitz der Organisation zur Unterzeichnung; danach steht es zum Beitritt offen. 2. Die Staaten können ihre Zustimmung, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, ausdrücken, a) indem sie es ohne Vorbehalt der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung unterzeichnen, oder b) indem sie es vorbehaltlich der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung unterzeichnen und später ratifizieren, annehmen oder genehmigen, oder c) indem sie ihm beitreten. 3. Die Ratifikation, die Annahme, die Genehmigung oder der Beitritt erfolgt durch Hinterlegung einer entsprechenden Urkunde beim Generalsekretär. 4. Jede Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde, die hinterlegt wird, nachdem eine Änderung dieses Protokolls für alle bestehenden Vertragsstaaten in Kraft getreten ist oder nachdem alle Maßnahmen getroffen worden sind, die erforderlich sind, damit die Änderung für diese Vertragsstaaten in Kraft tritt, gilt als auf das Protokoll in seiner geänderten Fassung anwendbar. 5. Ist ein Staat Vertragspartei der folgenden Übereinkünfte bzw. Protokolle, so drückt er seine Zustimmung, durch dieses Protokoll gebunden zu sein, nur dann aus, wenn er: a) das Athener Übereinkommen vom 13. Dezember 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See; b) das Protokoll zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See, abgeschlossen in London am 19. November 1976 und c) das Protokoll von 1990 zur Änderung des Athener Übereinkommens über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See, abgeschlossen in London am 29. März 1990, mit Wirkung ab dem Tag kündigt, an dem dieses Protokoll nach Artikel 20 für den betreffenden Staat in Kraft tritt.
Die Mitgliedstaaten unternehmen die erforderlichen Schritte, um die Urkunden über die Ratifikation des Athener Protokolls oder über den Beitritt zum Athener…
Der Beitritt der Europäischen Union zum Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See (im…
Der Beitritt der Europäischen Union zum Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See (im…
Das Protokoll von 2002 zum Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See wurde am 1. November 2002 unter der…
Die Union gibt bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde die folgende Zuständigkeitserklärung ab: „1. Nach Artikel 19 des Athener Protokolls von 2002 zum Athener…
1. Das Übereinkommen und dieses Protokoll sind von den Vertragsparteien dieses Protokolls als ein einheitliches Vertragswerk anzusehen und auszulegen. 2. Das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.