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Der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 139/2012 sah die Aussetzung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 auf Island vor, bis der Gemeinsame EWR-Ausschuss etwas anderes beschließt.
Die Aussetzung der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 auf Island sollte beendet werden.
Es ist angemessen, die Aussetzung der Anwendbarkeit der Verordnung (EU) Nr. 911/2010 auf Island zum 1. Januar 2013 zu beenden.
Da die Verordnung (EG) Nr. 1213/2008 aufgehoben worden ist, sollte sie daher aus dem EWR-Abkommens gestrichen werden. Diese Anpassungen sollten auf die…
Die Verordnung (EG) Nr. 152/2009 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 989/2007 ist entsprechend zu ändern —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.