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Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben am selben Tag erklärt, das die bestehenden Verwaltungsstrukturen, die den Rat und den Ausschuss bei ihrer Arbeit unterstützen, nämlich das Generalsekretariat des Rates und das Sekretariat des Wirtschafts- und Finanzausschusses, unter der Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses/der Arbeitsgruppe „Euro-Gruppe“ den Präsidenten des Euro-Gipfels und den Präsidenten der Euro-Gruppe in angemessener Weise unterstützen werden.
Der Generalsekretär des Rates kann dem Verwalter und dem Rechnungsführer — gegebenenfalls auf Vorschlag eines teilnehmenden Mitgliedstaats — das zur Wahrnehmung…
Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, haben am 26. Oktober 2011 erklärt, dass das Vorbereitungsgremium gemäß Artikel…
„SATZUNG DES WIRTSCHAFTS- UND FINANZAUSSCHUSSES Artikel 1 Der Wirtschafts- und Finanzausschuss (‚Ausschuss‘) führt die in Artikel 134 Absätze 2 und 4 des…
Der Ausschuss wählt mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder einen Präsidenten für einen Zeitraum von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Für die Wahl…
Nach Artikel 235 Absatz 4 und Artikel 240 Absatz 2 Unterabsatz 1 AEUV werden der Europäische Rat und der Rat der Europäischen Union durch das Generalsekretariat…
Am 29. Juni 2012 forderten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets die Kommission auf, Vorschläge zur Schaffung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.