Erwägungsgrund 18 32018R1727
Zur Verbesserung der Strukturen von Eurojust und zur Verschlankung der Verfahren sollte ein Verwaltungsrat eingerichtet werden, der das Kollegium bei seinen Managementaufgaben unterstützt und einen verschlankten Entscheidungsprozess für nicht operative und strategische Fragen erlaubt.