Erwägungsgrund 1 32012D0305
Am 19. Dezember 2002 hat der Rat den Vorsitz ermächtigt, mit Unterstützung der Kommission Verhandlungen mit Island und Norwegen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Übereinkommens vom 29. Mai 2000 über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des dazugehörigen Protokolls von 2001 (nachstehend „Rechtshilfeübereinkommen“ genannt) aufzunehmen.