Erwägungsgrund 3 32012D0305
Das Übereinkommen wurde bisher noch nicht geschlossen. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 werden die Verfahren der Union für den Abschluss des Übereinkommens durch Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt.