Erwägungsgrund 1 32012D0306
Am 22. November 2007 hat der Rat die Verordnung (EG) Nr. 1446/2007 über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (im Folgenden „Abkommen“) angenommen. Diesem war ein Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung beigefügt. Dieses Protokoll ist am 31. Dezember 2011 ausgelaufen.