Beschluss des Rates vom 12. Juni 2012 über den Abschluss des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Mosambik (2012/306/EU)
Gemäß dem Beschluss 2012/91/EU des Rates wurde das neue Protokoll unterzeichnet und wird vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 4 32012D0306
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