Erwägungsgrund 2 32012D0306
Die Europäische Union hat mit Mosambik ein neues Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mosambik (im Folgenden „Protokoll“) ausgehandelt, das EU-Schiffen in Gewässern, die fischereipolitisch der Hoheit oder Gerichtsbarkeit Mosambiks unterstehen, Fangmöglichkeiten einräumt.