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Dieser Vertrag wird von der Republik Indonesien, Malaysia, der Republik der Philippinen, der Republik Singapur und dem Königreich Thailand unterzeichnet. Er wird nach den verfassungsrechtlichen Verfahren der einzelnen Unterzeichnerstaaten ratifiziert. Er steht anderen Staaten Südostasiens zum Beitritt offen.
Artikel 18 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Dieser Vertrag wird von der Republik Indonesien, Malaysia, der Republik der Philippinen, der…
Artikel 18 Absatz 3 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Staaten außerhalb Südostasiens können diesem Vertrag mit Zustimmung aller Staaten…
Artikel 18 Absatz 3 des Freundschaftsvertrags erhält folgende Fassung: „Dieser Vertrag steht Staaten außerhalb Südostasiens und regionalen Organisationen, denen…
Der Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit in Südostasien (im Folgenden „Vertrag“) wurde am 24. Februar 1976 von der Republik Indonesien, Malaysia, der…
Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation und tritt am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde der Hohen Vertragsparteien in Kraft. Urkunde über…
Dieses Protokoll bedarf der Ratifikation und tritt am Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde der Hohen Vertragsparteien in Kraft. Drittes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.