Erwägungsgrund 3 32012D0341
Die Vertragsparteien wollen gewährleisten, dass Luftfahrtunternehmen der EWR-EFTA-Staaten berechtigt sind, Luftverkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten der Union und der Schweiz durchzuführen.
Die Vertragsparteien wollen gewährleisten, dass Luftfahrtunternehmen der EWR-EFTA-Staaten berechtigt sind, Luftverkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten der Union und der Schweiz durchzuführen.