Beschluss des Rates vom 18. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in den jeweiligen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Anpassung der Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 an den technischen Fortschritt und hinsichtlich der Anpassung der globalen technischen Regelung Nr. 1 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Türschlösser und Türaufhängungen an den technischen Fortschritt vertreten soll (2012/348/EU)
Gemäß dem Beschluss 2000/125/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen über die Festlegung globaler technischer Regelungen für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile, die in Radfahrzeuge(n) eingebaut und/oder verwendet werden können („Parallelübereinkommen“) beigetreten;
Erwägungsgrund 2 32012D0348
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