Beschluss des Rates vom 18. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in den jeweiligen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Anpassung der Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 an den technischen Fortschritt und hinsichtlich der Anpassung der globalen technischen Regelung Nr. 1 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Türschlösser und Türaufhängungen an den technischen Fortschritt vertreten soll (2012/348/EU)
Einige, bestimmte Teile oder Merkmale betreffende Anforderungen der UN/ECE-Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 sowie der globalen technischen Regelung Nr. 1 der UN/ECE müssen entsprechend den bisherigen Erfahrungen und in Anbetracht des technischen Fortschritts angepasst werden.
Erwägungsgrund 4 32012D0348
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