Beschluss des Rates vom 18. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in den jeweiligen Ausschüssen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Anpassung der Regelungen Nr. 11, 13H, 30, 44, 49, 54, 64, 101, 106 und 121 an den technischen Fortschritt und hinsichtlich der Anpassung der globalen technischen Regelung Nr. 1 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa über Türschlösser und Türaufhängungen an den technischen Fortschritt vertreten soll (2012/348/EU)
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der zu diesem Beitrittsantrag im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 und im Exekutivausschuss des Übereinkommens von 1998 im Namen der Union zu den Änderungen der genannten UN/ECE-Rechtsakte vertreten werden soll.
Erwägungsgrund 5 32012D0348
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