Erwägungsgrund 1 32012D0352
Das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000, wurde erstmals geändert in Luxemburg am 25. Juni 2005 und zum zweiten Mal geändert in Ouagadougou am 22. Juni 2010 (im Folgenden „AKP-EU-Partnerschaftsabkommen). Die zweite Änderung wird seit dem 31. Oktober 2010 vorläufig angewandt.