Erwägungsgrund 3 32012D0352
Am 20. März 2012 hat die Republik Südsudan einen Beitrittsantrag nach Artikel 94 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens sowie einen Antrag auf Gewährung des Beobachterstatus vorgelegt, der es Südsudan erlaubt, bis zum Abschluss des Beitrittsverfahrens in den durch dieses Abkommen eingerichteten gemeinsamen Organen mitzuwirken.