Erwägungsgrund 4 32012D0352
Die Erteilung der Zustimmung zum Beitritt Südsudans durch den AKP-EU-Ministerrat und die Gewährung des Beobachterstatus an Südsudan für den Zeitraum bis zum 20. November 2012 durch den AKP-EU-Ministerrat sollten von der Union genehmigt werden. Südsudan sollte die Beitrittsurkunde spätestens zu diesem Zeitpunkt bei den Verwahrern des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens, nämlich beim Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union und beim AKP-Sekretariat, hinterlegen.