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Am 20. März 2012 hat die Republik Südsudan einen Beitrittsantrag nach Artikel 94 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens sowie einen Antrag auf Gewährung des Beobachterstatus vorgelegt, der es Südsudan erlaubt, bis zum Abschluss des Beitrittsverfahrens in den durch dieses Abkommen eingerichteten gemeinsamen Organen mitzuwirken.
Am 20. März 2012 hat die Republik Südsudan einen Beitrittsantrag nach Artikel 94 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens sowie einen Antrag auf Gewährung des…
Der Beobachterstatus sollte bis zum 20. November 2012 gelten. Südsudan sollte die Beitrittsurkunde spätestens zu diesem Zeitpunkt bei den Verwahrern des…
Die Erteilung der Zustimmung zum Beitritt Südsudans durch den AKP-EU-Ministerrat und die Gewährung des Beobachterstatus an Südsudan für den Zeitraum bis zum 20.…
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union im AKP-EU-Ministerrat zu vertretenden Standpunkt zum Status Südsudans in Bezug auf das AKP-EU-Partnerschaftsabkommen…
Nach Artikel 94 des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens ist der Beitrittsantrag eines Staates dem AKP-EU-Ministerrat vorzulegen, der über den Antrag entscheidet.
Südsudan wird voraussichtlich nach der Unabhängigkeitserklärung rasch den Beitritt zum Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.