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ZEITPLAN FÜR DIE UMSETZUNG DIESES ABKOMMENS 2011 2012 2013 2014-2017 Q1 Q2 Q3 Q4 AKTIVITÄTEN TEILAKTIVITÄTEN VORBEREITUNGSPHASE OPERATIVE PHASE I. SENSIBILISIERUNG UND ALLGEMEINE AUFKLÄRUNG · 1- Ausarbeitung und Bewertung eines Kommunikationsplans · 2- Umsetzung des Kommunikationsplans · 3- Entwicklung und Aktualisierung der Internetseite · II. INSTITUTIONELLER RAHMEN · 1- Umsetzung/offizielle Bekanntmachung der Zuständigkeiten (wie in diesem Abkommen beschrieben) der einzelnen Strukturen zur Überprüfung und zur Kontrolle der Überprüfung und Anpassung der Bestimmunen über die Organisation des MEFCP · 2- Einrichtung und Umsetzung eines gemeinsamen Konzertierungsmechanismus · 3- Einrichtung des Gemeinsamen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens · 4- Einrichtung und Umsetzung des nationalen Ausschusses für die Umsetzung des Abkommens und des Begleitausschusses · 5- Einrichtung eines Ständigen technischen Sekretariats · III. KAPAZITÄTENAUFBAU · 1- Schulung der beteiligten Akteure in den Inhalten des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens · 2- Ausarbeitung eines Schulungs- und Kapazitätenaufbauplans für die einzelnen Strukturen zur Überprüfung und zur Kontrolle der Überprüfung sowie für die Strukturen der Zivilgesellschaft und der Privatwirtschaft · 3- Umsetzung des Schulungsplans · 4- Festlegung des Bedarfs an Ausstattung und logistischen Mitteln · 5- Beschaffung der Ausstattung und logistischen Mittel · 6- Bereitstellung von Büroräumen (STP, ICEF, BMIV, CDF, Genehmigungsstelle) · 7- Einrichtung der Zollschieds- und -gutachtenkommission (CCED) und Ausbildung der Mitarbeiter · IV. REFORM DES RECHTSRAHMENS · 1- Ausarbeitung der Rechtsvorschriften gemäß der Legalitätsdefinition in Anhang II · 2- Verbesserung des Rechtsrahmens für den Holzbinnenmarkt · 3- Verbesserung des Rechtsrahmens für Wälder (Gemeinschaftswald, Gemeindewald und Privatwald) und Plantagen · 4- Verfahren zur Ratifizierung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens · 5- Erarbeitung des Leitfadens für den Umgang mit Nichteinhaltungen von Vorschriften · 6- Erarbeitung von rechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Politikgestaltung (Bestimmungen über die Organisation, Beobachtung, nationales Rückverfolgbarkeitssystem usw.) · V. EINRICHTUNG DES NATIONALEN RÜCKVERFOLGBARKEITSSYSTEMS · 1- Abschluss der Verfahren in Verbindung mit dem nationalen Rückverfolgbarkeitssystem (Methoden, Kontrollen, Überprüfungen usw.) einschließlich des Auftrags von TEREA · 2- Umsetzung des Entwurfs des nationalen Rückverfolgbarkeitssystems · 3- Vernetzen der Datenbanken der wichtigsten beteiligten Strukturen · 4- Planung und Vernetzung der Datenbanken mit den Ländern der CEMAC · 5- Beschaffung von Hardware und Ausstattung (Kennzeichen, Lesegeräte für Kennzeichen, Computer) · 6- Landesweiter Ausbau des Systems: Einrichtung und Ausstattung der Kontrollstellen entlang der Lieferketten einschließlich der Grenzkontrollstellen (Infrastrukturen, Computer, Internetanschlüsse usw.) · 7- Aufbau der Kapazitäten der Akteure (MEFCP und andere beteiligte Behörden, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft) · 8- Schulung der betroffenen Mitarbeiter (ICEF, CDF, BMIV und andere Ministerien), Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft · VI. EINRICHTUNG DES LEGALITÄTSPRÜFUNGSSYSTEMS · 1- Gegebenenfalls Ausarbeitung der Legalitätstabellen für Einschlagsgenehmigungen zur handwerklichen Nutzung und Einschlagsgenehmigungen für Gemeinschaftswald einschließlich der Vor-Ort-Erprobung · 2- Erarbeitung/Erweiterung der Überprüfungsverfahren durch jede für Überprüfungen zuständige Einheit (Verwaltungen) in Zusammenarbeit mit ICEF · 3- Entwicklung von Protokollen für den Austausch von Informationen über die Legalitätsprüfung zwischen den Verwaltungen und ICEF · 4- Ausarbeitung der operativen Verfahren für den Betrieb des DBMS · 5- Pilotversuch des FLEGT-Genehmigungssystems und Einführung der erforderlichen Maßnahmen · 6- Prüfung der Vorbereitung der Unternehmen auf die Legalitätsprüfungs- und FLEGT-Genehmigungsverfahren · 7- Schulung und Verbreitung der Verfahren zur Prüfung der Legalität von Holzunternehmen, insbesondere für die Mitarbeiter der BMIV · 8- Bewertung der Einsatzfähigkeit des Legalitätsprüfungssystems gemäß Artikel 12 dieses Abkommens · 9- Legalitätsprüfungssystem einsatzfähig und in Betrieb · VII. GENEHMIGUNGSSYSTEM · 1- Einrichtung der Genehmigungsstelle · 2- Unterrichtung der der Privatwirtschaft über die FLEGT-Genehmigungsverfahren · 3- Herstellen der Kontakte zu den zuständigen Behörden der Union · 4- Erteilung der FLEGT-Genehmigungen · VIII. UNABHÄNGIGE ÜBERWACHUNG DES SYSTEMS · 1- Auswahl der unabhängigen Überwachungsinstanz, Erarbeitung und Bestätigung einer detaillierten Methodik (ab März 2013) · 2- Erste Überwachung, dann weitere Überwachungen · IX. STRATEGIE ZUR FÖRDERUNG DER PRODUKTE · 1- Ausarbeitung eines Plans für die Förderung, einschließlich einer Marktuntersuchung auf den derzeitigen Absatzmärkten · 2- Positionierung und Förderung der FLEGT-Produkte aus der RCA auf den Zielmärkten · X. ÜBERWACHUNG DER AUSWIRKUNGEN DES PARTNERSCHAFTSABKOMMENS · 1- Festlegung und Überwachung der sozialen Indikatoren · 2- Einrichtung des Systems zur Überwachung von beschlagnahmtem Holz · 3- Einrichtung des Systems zur Überwachung der sozialwirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen · 4- Halbzeitbewertung der sozialwirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Partnerschaftsabkommens · 5- Überwachung und Bewertung der Forsteinnahmen · XI. SUCHE NACH ZUSÄTZLICHEN FINANZIERUNGSQUELLEN · 1- Ausarbeitung einer Strategie zur Mobilisierung von Mitteln ·
ZEITPLAN FÜR DIE UMSETZUNG DES ABKOMMENS Aktivitäten Teilaktivitäten Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Jahr 5 Jahr 6 Jahr 7 Jahr 8 Vorbereitungsphase Operative Phase…
Vorgang Phase 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 1 Paraphierung des Abkommens…
In diesem Zeitplan sind die wichtigsten Zwischenziele auf dem Weg zur Umsetzung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens (FPA) aufgeführt. Mit der Entwicklung…
I. RECHTS- UND VERWALTUNGSVORSCHRIFTEN I.1 Bestimmungen zur Definition von legalem Holz Angesichts der Definition von legal erzeugtem Holz in Anhang II müssen…
1. Die Vertragsparteien verständigen sich darauf sicherzustellen, dass das Freiwillige Partnerschaftsabkommen und das FLEGT-Genehmigungssystem von allen…
1. HINTERGRUND Der Forstsektor in Liberia befindet sich seit der Aufhebung der UN-Sanktionen gegen den Holzeinschlag im Jahr 2006 in einer Phase der Erholung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.