Art. 1a Abs. 1 32010D0231BESCHLUSS 2010/231/GASP DES RATES vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Somalia
Die direkte oder indirekte Einfuhr, der Erwerb oder die Beförderung von Holzkohle aus Somalia sind verboten, gleichviel, ob diese Holzkohle aus Somalia stammt…
Art. 1 Nr. 1 32012R0642VERORDNUNG (EU) Nr. 642/2012 DES RATES vom 16. Juli 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Somalia
Der folgende Artikel wird eingefügt: (1) Es ist verboten, (2) Für die Zwecke dieses Artikels bezeichnet der Ausdruck ‚Holzkohle‘ die in Anhang II aufgeführten…
Art. 3b Abs. 3 32003R0147VERORDNUNG (EG) Nr. 147/2003 DES RATES vom 27. Januar 2003 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Somalia
Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für den Erwerb und die Beförderung von Holzkohle, die vor dem 22. Februar 2012 aus Somalia ausgeführt wurde.
Art. 4a Buchst. a 32010D0231BESCHLUSS 2010/231/GASP DES RATES vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Somalia
unter Verstoß gegen das Holzkohle-Embargo Holzkohle aus Somalia befördern;
Art. 1 Buchst. i 32015D0335BESCHLUSS (GASP) 2015/335 DES RATES vom 2. März 2015 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia
unter Verstoß gegen das Holzkohle-Embargo Holzkohle aus Somalia befördern;