Erwägungsgrund 5 32012D0410
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des WTO-Übereinkommens werden die Verfahren für die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen geregelt, welche multilaterale Handelsübereinkommen betreffen.
In Artikel IX Absätze 3 und 4 des WTO-Übereinkommens werden die Verfahren für die Gewährung von Ausnahmegenehmigungen geregelt, welche multilaterale Handelsübereinkommen betreffen.