Erwägungsgrund 6 32012D0410
Auf dieser Grundlage stellten die Philippinen am 20. März 2012 einen Antrag auf eine WTO-Ausnahmegenehmigung, mit dem sie um Befreiung von ihren Verpflichtungen nach Artikel 4 Absatz 2 und Anhang 5 Abschnitt B des AoA ersuchten, um eine besondere Behandlung für Reis im Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2017 zu erhalten.