Erwägungsgrund 8 32012D0410
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt mit Hinblick auf diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung festzulegen —
Es ist daher zweckmäßig, den von der Union im Allgemeinen Rat der WTO zu vertretenden Standpunkt mit Hinblick auf diesen Antrag auf Ausnahmegenehmigung festzulegen —