Erwägungsgrund 1 32012D0419
Artikel 355 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) gibt dem Europäischen Rat die Befugnis, auf Initiative des betroffenen Mitgliedstaats nach Anhörung der Kommission einstimmig einen Beschluss zur Änderung des Status eines in den Absätzen 1 und 2 jenes Artikels genannten dänischen, französischen oder niederländischen Landes oder Hoheitsgebiets gegenüber der Union zu erlassen.