Erwägungsgrund 17 32012D0451
Die Kommission unterrichtet die EFTA-Staaten über die Durchführung von Artikel 24a Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG und über die Auswirkungen, die dies auf die Menge der Zertifikate im Rahmen des EU ETS haben könnte.
Die Kommission unterrichtet die EFTA-Staaten über die Durchführung von Artikel 24a Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG und über die Auswirkungen, die dies auf die Menge der Zertifikate im Rahmen des EU ETS haben könnte.