Erwägungsgrund 4 32012D0469
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 hinsichtlich der Entwürfe für Regelungen der UN/ECE vertreten werden soll —
Es ist zweckmäßig, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Verwaltungsausschuss des Geänderten Übereinkommens von 1958 hinsichtlich der Entwürfe für Regelungen der UN/ECE vertreten werden soll —