Erwägungsgrund 5 32012D0471
Dänemark beteiligt sich gemäß den Artikeln 1 und 2 des Protokolls (Nr. 22) über die Position Dänemarks im Anhang zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union nicht an der Annahme dieses Beschlusses; das Abkommen ist für Dänemark daher weder bindend noch diesem Staat gegenüber anwendbar.