Art. 3 32012D0142BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2012 über den Beitritt der Europäischen Union zu der Regelung Nr. 29 der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UN/ECE) über einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich des Schutzes von Insassen des Fahrerhauses von Nutzfahrzeugen (Text von Bedeutung für den EWR) (2012/142/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32012D0278BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 23. Mai 2012 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von bestimmten Verbindungselementen und Teilen davon aus nichtrostendem Stahl mit Ursprung in Indien (2012/278/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32012D0381BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Australien über die Verarbeitung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records — PNR) und deren Übermittlung durch die Fluggesellschaften an den Australian Customs and Border Protection Service (2012/381/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32012D0829BESCHLUSS 2012/829/GASP DES RATES vom 21. Dezember 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32012D0811BESCHLUSS 2012/811/GASP DES RATES vom 20. Dezember 2012 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32012D0185BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 4. April 2012 zur Einstellung des auf zwei chinesische ausführende Hersteller, Fang Da Food Additive (Shen Zhen) Limited und Fang Da Food Additive (Yang Quan) Limited, beschränkten Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Natriumcyclamat mit Ursprung in der Volksrepublik China (2012/185/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.