Erwägungsgrund 2 32012D0488
Am 6. Oktober 2010 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) unterzeichnet.
Am 6. Oktober 2010 wurde das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits (im Folgenden „Abkommen“) unterzeichnet.