Beschluss des Rates vom 22. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ vertreten soll, soweit es die Arbeitsweise des zivilgesellschaftlichen Forums betrifft beziehungsweise die Einsetzung der Sachverständigengruppe zur Prüfung von Fragen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ fallen (2012/488/EU)
Nach Artikel 13.13 Absatz 1 müssen die Vertragsparteien spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten des Abkommens per Beschluss des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ (im Folgenden „EU-Korea-Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung““) über die Arbeitweise des zivilgesellschaftlichen Forums befinden.
Erwägungsgrund 4 32012D0488
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