Beschluss des Rates vom 22. Juni 2012 über den Standpunkt, den die Europäische Union in dem mit dem Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits eingesetzten Ausschuss „Handel und nachhaltige Entwicklung“ vertreten soll, soweit es die Arbeitsweise des zivilgesellschaftlichen Forums betrifft beziehungsweise die Einsetzung der Sachverständigengruppe zur Prüfung von Fragen, welche in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses „Handel und nachhaltige Entwicklung“ fallen (2012/488/EU)
Nach Artikel 13.15 Absatz 3 ist eine Liste von Personen zu erstellen, die in eine Sachverständigengruppe berufen werden können, welche Fragen prüft, die sich aus dem Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“ ergeben und für die auf dem Wege der Konsultationen auf Regierungsebene keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte.
Erwägungsgrund 5 32012D0488
Erwägungsgrund 5 32012D0488Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen