Erwägungsgrund 5 32012D0491
Die Union sollte den im Rahmen des AKP-EU-Botschafterausschusses zu vertretenden Standpunkt hinsichtlich der Umverteilung eines Teils der nichtzugewiesenen Mittel des 10. EEF zugunsten der Mittel für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten festlegen —