Erwägungsgrund 4 32012D0491
Die im Rahmen des 10. Europäischen Entwicklungsfonds-(EEF)-Finanzrahmens für die Zusammenarbeit innerhalb der Gruppe der AKP-Staaten verfügbaren Restmittel reichen nicht aus, um den Programmierungserfordernissen, die sich aus der Halbzeitüberprüfung ergeben haben, zu entsprechen. Es ist notwendig, 195 Mio. EUR aus den nicht zugewiesenen Mitteln des 10. EEF in den Finanzrahmen für die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten zu übertragen, um die Finanzierung von Maßnahmen im Einklang mit den bestehenden EU- und AKP-Prioritäten zu ermöglichen, einschließlich einer Aufstockung der Friedensfazilität für Afrika um 100 Mio. EUR.