Erwägungsgrund 1 32005R1056
Der Stabilitäts- und Wachstumspakt bestand ursprünglich aus der Verordnung (EG) Nr. 1466/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken, der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit und der Entschließung des Europäischen Rates vom 17. Juni 1997 über den Stabilitäts- und Wachstumspakt. Der Stabilitäts- und Wachstumspakt hat sich bei der Verankerung der Haushaltsdisziplin als nützlich erwiesen und auf diese Weise zu einem hohen Grad an makroökonomischer Stabilität mit niedriger Inflation und niedrigen Zinssätzen beigetragen, was für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen unabdingbar ist.