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In der siebzehnten Sitzung der Vertragsparteien des Übereinkommens von Barcelona und seiner Protokolle wurden durch den Beschluss IG.20/5 Änderungen der Anhänge II und III des Protokolls angenommen, mit denen ein besserer Schutz für zehn Haiarten erreicht werden soll.
Die Änderungen zur Aufnahme von zehn Arten in Anhang II sowie ihre entsprechende Streichung in Anhang III, die von der siebzehnten Sitzung der Vertragsparteien…
Im Lichte der Diskussionen im Gemischten Ausschuss sollten die Fangmengen für Hai verringert und für die Laufzeit des neuen Protokolls auf die Mitgliedstaaten…
Die Union ist Vertragspartei des Übereinkommens zum Schutz des Mittelmeers gegen Verschmutzung, das später in Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt und der…
Die Europäische Union billigt die Änderungen zur Aufnahme der folgenden Arten in Anhang II des Protokolls und deren Streichung in Anhang III:
Gemäß Artikel 18 des Übereinkommens von Barcelona ist die Sitzung der Vertragsparteien das beschlussfassende Organ des Übereinkommens, und die ihr übertragenen…
Auf der 15. Tagung der Konferenz der Parteien des Übereinkommens wurden die in Genehmigungen und Bescheinigungen zu verwendenden Standard-Nomenklaturreferenzen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.