Erwägungsgrund 1 32012D0056
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 der Kommission wurden die in der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge vorgesehenen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge geändert.