Erwägungsgrund 3 32012D0056
Da die mit der Verordnung (EU) Nr. 1251/2011 geänderten Schwellenwerte ab 1. Januar 2012 anwendbar sind, muss dieser Beschluss ebenfalls ab 1. Januar 2012 anwendbar sein. Daher ist es notwendig, das Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses für den auf den Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union folgenden Tag vorzusehen.