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Damit ihre Wirksamkeit sichergestellt wird, sollten diese Maßnahmen auch auf Organisationen, die im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen stehen oder von diesen kontrolliert werden, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder die Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie Organisationen, die im Eigentum von Personen oder Organisationen, die von dem Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen, stehen oder von diesen kontrolliert werden.
Ferner sollten in Anbetracht des Ernstes der Lage auch Maßnahmen gegen Personen in Führungspositionen in Belarus sowie Personen und Organisationen, die von dem…
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die…
der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe ca des Beschlusses 2012/642/GASP durch den…
Personen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind…
für zivilgesellschaftliche Aktivitäten zur direkten Förderung der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit in Belarus erforderlich ist.
die Gewährleistung der Cybersicherheit und Informationssicherheit für juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen in Belarus, die sich im Eigentum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.