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Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Besitz oder im Eigentum folgender im Anhang I aufgeführter Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von diesen gehalten oder kontrolliert werden, werden eingefroren:
Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition verantwortlich sind oder deren Aktivitäten die Demokratie oder die Rechtsstaatlichkeit in Belarus auf andere Weise ernsthaft untergraben, sowie mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Verbindung stehende natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die vom Lukaschenko-Regime profitieren oder es unterstützen,
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Tätigkeiten des Lukaschenko-Regimes organisieren oder dazu beitragen, welche Folgendes erleichtern:
das rechtswidrige Überschreiten der Außengrenzen der Union oder
die Weitergabe verbotener Güter und die rechtswidrige Weitergabe von Gütern, die Beschränkungen unterliegen, einschließlich gefährlicher Güter, in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats,
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die für Handlungen oder politische Maßnahmen, die der Republik Belarus zuzurechnen sind und die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der Union oder in einem oder mehreren ihrer Mitgliedstaaten, in einer internationalen Organisation oder in einem Drittland untergraben oder bedrohen oder die Souveränität oder Unabhängigkeit eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten oder eines Drittlands untergraben oder bedrohen, durch die folgenden Handlungen verantwortlich sind, durch eine der folgenden Handlungen umsetzen, unterstützen, davon profitieren, an ihnen beteiligt sind oder sie erleichtern:
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, die Unterstützung oder anderweitige Erleichterung des Einsatzes von Informationsmanipulation und Einflussnahme,
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, die Unterstützung oder anderweitige Erleichterung von Handlungen, die sich gegen das Funktionieren demokratischer Institutionen, Wirtschaftstätigkeiten oder Dienstleistungen von öffentlichem Interesse richten, einschließlich durch unerlaubte Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einschließlich seines Luftraums , oder darauf abzielen kritische Infrastruktur zu stören, einschließlich durch Sabotage oder böswilliger Cyberaktivitäten als Teil von hybriden Aktivitäten,
die Planung, Steuerung, unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an, Unterstützung oder anderweitige Erleichterung oder Ermöglichung weitverbreiteter oder systematischer Handlungen, die das Funktionieren kritischer Infrastrukturen stören;
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Personen, Organisationen oder Einrichtungen unterstützen, die unter Buchstabe ca genannte Aktivitäten ausüben.
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die Verstöße gegen das Verbot der Umgehung der Bestimmungen dieses Beschlusses erleichtern oder diese Bestimmungen auf andere Weise erheblich unterlaufen;
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die zum militärisch-industriellen Komplex von Belarus gehören, diesen materiell oder finanziell unterstützen oder von ihm profitieren, auch indem sie an der Entwicklung, Herstellung oder Lieferung von Militärtechnologie und Militärgütern beteiligt sind;
juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Eigentum von unter Buchstabe a bis da fallenden Personen, Organisationen oder Einrichtungen stehen oder von ihnen kontrolliert werden;
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die mit in Buchstabe b, c, ca, d oder da gennannten Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Verbindung stehen.
Den im Anhang I aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen weder unmittelbar noch mittelbar Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden oder zugute kommen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter 5 zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnementsonstigen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die über eine der in Buchstabe a genannten Personen, Organisationen oder…
natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Weisung der Republik Belarus, ihrer Regierung, ihrer öffentlichen…
jedweder Person, Organisation oder Einrichtung, die über eine der unter Buchstabe a, b oder c dieses Absatzes genannten Personen, Organisationen oder…
einer natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die im Namen oder auf Weisung einer der unter den Buchstaben a, b oder c dieses…
juristischer Personen, Einrichtungen oder Organisationen, die den unter den Buchstaben a), b) und c) genannten Personen oder in ihrem Namen oder auf ihre…
der natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe ca des Beschlusses 2012/642/GASP durch den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.