Erwägungsgrund 4 32006D0730BESCHLUSS DES RATES vom 25. September 2006 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Rotterdamer Übereinkommens über das Verfahren der vorherigen Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche Chemikalien sowie Pestizide im internationalen Handel (2006/730/EG)
Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit und zur Vermeidung eines Rechtsvakuums sollte dieser Beschluss ab dem Tag der Verabschiedung des Beschlusses 2003/106/EG…
Art. 4 32012D0669BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2012/669/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32012D0471BESCHLUSS DES RATES vom 13. Dezember 2011 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union über die Verwendung von Fluggastdatensätzen und deren Übermittlung an das United States Department of Homeland Security (2012/471/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 4 32012D0653BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2012/653/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Erwägungsgrund 12 32013D0488BESCHLUSS DES RATES vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2013/488/EU)
Um die rechtzeitige Anwendung der Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-VS im Hinblick auf den Beitritt der Republik Kroatien zur Europäischen Union…
Art. 4 32012D0646BESCHLUSS DES RATES vom 10. Oktober 2012 über die Verlängerung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Föderativen Republik Brasilien (2012/646/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.