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Zur Unterstützung der Durchführung des von den Vertragsstaaten des Übereinkommens über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden „Übereinkommen“) vereinbarten Aktionsplans von Cartagena 2010-2014 (im Folgenden „Aktionsplan von Cartagena“) im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie und im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen der internationalen Gemeinschaft strebt die Union folgende Ziele an:
Unterstützung der von den Vertragsstaaten des Übereinkommens unternommenen Anstrengungen zur Umsetzung der die Opferhilfe betreffenden Aspekte des Aktionsplans von Cartagena,
Unterstützung der von den Vertragsstaaten des Übereinkommens unternommenen Anstrengungen zur Umsetzung der die Minenräumung betreffenden Aspekte des Aktionsplans von Cartagena,
Förderung der weltweiten Anwendung des Übereinkommens,
Veranschaulichung des anhaltenden Engagements der Union und ihrer Mitgliedstaaten für das Übereinkommen und ihrer Entschlossenheit, mit den Staaten, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Unterstützung bedürfen, zusammenzuarbeiten und ihnen Hilfe zu leisten, sowie Ausbau der führenden Rolle der Union bei der Verfolgung des durch das Übereinkommen gesetzten Ziels, dem durch Antipersonenminen verursachten Leiden und Sterben definitiv ein Ende zu setzen.
Die Verwirklichung der Ziele gemäß Absatz 1 wird so erfolgen, dass dadurch die im Rahmen des Übereinkommens traditionell gepflegte Kultur der Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Staaten, Nichtregierungsorganisationen und anderen Organisationen und lokalen Partnern gestärkt wird, insbesondere indem eng mit den einschlägigen Akteuren zusammengearbeitet wird, um die konkreten Formen dieser Zusammenarbeit auszubauen.
Zur Verwirklichung der Ziele gemäß Absatz 1 führt die Union folgende Projekte durch: Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.
Opferhilfe: Erbringung von technischer Unterstützung in bis zu acht Fällen, Erarbeitung von bis zu fünf Halbzeitbewertungen und Durchführung von bis zu fünf Folgemaßnahmen;
Minenräumung: Erarbeitung von bis zu fünf Halbzeitbewertungen und Durchführung von bis zu fünf Folgemaßnahmen;
weltweite Anwendung des Übereinkommens: Unterstützung einer hochrangigen Taskforce, Erstellung einer Studie zur Grenzsicherung ohne Antipersonenminen, Veranstaltung von bis zu drei Seminaren zur weltweiten Anwendung;
Veranschaulichung des Engagements der Union: Durchführung von Einführungs- und Abschlussveranstaltungen, Gewährleistung der Zugänglichkeit der Website des Übereinkommens, Sicherstellung einer weiten Verbreitung der von den Vertragsstaaten des Übereinkommens bezüglich der Opferhilfe eingegangenen Verpflichtungen, Durchführung eines Pressebesuchs sowie Erstellung von Informationsmaterial und Veröffentlichungen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union die folgenden Maßnahmen durch: Eine ausführliche Beschreibung des Projekts ist im Anhang…
Die Union verfolgt die in Absatz 1 genannten Ziele durch die nachstehend aufgeführten Projektaktivitäten: Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz…
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele führt die Union folgende Projektmaßnahmen durch: Eine ausführliche Beschreibung der in diesem Absatz…
Zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Ziels führt die Union die folgenden Maßnahmen durch: — Entwicklung des Systems zur Unterstützung der Umsetzung des…
die wirksame Umsetzung des CWÜ durch die Vertragsstaaten auf nationaler Ebene zu fördern;
Um den Vertrag über den Waffenhandel zu unterstützen, trifft die Union Maßnahmen mit den folgenden Zielen: — Unterstützung der Vorbereitungen für eine Konferenz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.