Beschluss des Rates vom 23. Januar 2012 über den von der Europäischen Union im Sonderausschuss EU-Chile für Zusammenarbeit im Zollbereich und Ursprungsregeln zu Anhang III des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits zu vertretenden Standpunkt über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltung (2012/71/EU)
Die Präferenzursprungsregeln sind für das reibungslose Funktionieren der Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Handelspartnern, darunter auch Chile, von wesentlicher Bedeutung. Das Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (im Folgenden „Assoziationsabkommen“) wurde am 18. November 2002 unterzeichnet.
Erwägungsgrund 1 32012D0071
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