Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Einklang mit Artikel 7 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP und im Hinblick darauf, dass der Gemeinsame Standpunkt den größtmöglichen Nutzeffekt erhält, sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, sich im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) um eine verstärkte Zusammenarbeit zu bemühen und die Konvergenz im Bereich der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern zu fördern. Die in dem Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP festgelegten Grundsätze und Kriterien sind von mehreren Drittländern offiziell unterstützt worden.
Die Mitgliedstaaten arbeiten im Rahmen des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
In Artikel 11 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP heißt es, dass die Mitgliedstaaten sich nach Kräften dafür einsetzen werden, andere…
Artikel 11 des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP sieht vor, dass die Mitgliedstaaten sich nach Kräften dafür einsetzen werden, andere rüstungsexportierende…
Am 8. Dezember 2008 hat der Rat den Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und…
Überlegungen der nationalen Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich der Aspekte, die vom Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates vom 8. Dezember…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.