Erwägungsgrund 4 32012D0774BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/774/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Stabilitäts- und Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die…
Erwägungsgrund 8 32012D0776BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat, der im Rahmen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/776/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der…
Erwägungsgrund 4 32012D0775BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Kooperationsausschuss, der im Rahmen des Abkommens über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/775/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu im Hinblick auf Vorschriften für die Koordinierung der Systeme…
Erwägungsgrund 5 32012D0773Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen, —
Erwägungsgrund 5 32012D0774BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/774/EU)
Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 6 32014D0739BESCHLUSS DES RATES vom 9. Oktober 2014 über den Standpunkt im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der gemäß dem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Serbien andererseits eingesetzt wurde, hinsichtlich der Ersetzung des Protokolls Nr. 3 dieses Abkommens über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch ein neues Protokoll, das hinsichtlich der Ursprungsregeln auf das Regionale Übereinkommen über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln verweist (2014/739/EU)
Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —