Erwägungsgrund 4 32012D0773BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/773/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Stabilitäts- und Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die…
Erwägungsgrund 8 32012D0776BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Assoziationsrat, der im Rahmen des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Türkei eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/776/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der…
Erwägungsgrund 4 32012D0775BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Kooperationsausschuss, der im Rahmen des Abkommens über eine Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik San Marino andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/775/EU)
Es ist zweckmäßig, den im Kooperationsausschuss im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt zu im Hinblick auf Vorschriften für die Koordinierung der Systeme…
Erwägungsgrund 5 32012D0774Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 5 32012D0773BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2012 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat, der im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit zu vertreten ist (2012/773/EU)
Daher sollte der von der Union im Stabilitäts- und Assoziationsrat zu vertretenden Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen, —
Erwägungsgrund 6 32013D0756BESCHLUSS DES RATES vom 2. Dezember 2013 zur Festlegung des von der Europäischen Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen zu vertretenden Standpunkts in Bezug auf die Beschlüsse zur Umsetzung einiger Bestimmungen des Protokolls zur Änderung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (2013/756/EU)
Es ist angemessen, den im Namen der Union im Ausschuss für das öffentliche Beschaffungswesen in Bezug auf die Beschlüsse zur Umsetzung bestimmter Vorschriften…