Art. 12 32012D0775
Anhänge dieses Beschlusses
(1)
Die Anhänge sind fester Bestandteil dieses Beschlusses.
(2)
Auf Antrag San Marinos oder der Europäischen Union können die Anhänge durch Beschluss des Kooperationsausschusses geändert werden.
Die Anhänge sind fester Bestandteil dieses Beschlusses.
Auf Antrag San Marinos oder der Europäischen Union können die Anhänge durch Beschluss des Kooperationsausschusses geändert werden.