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Der Beschluss Nr. 3/80 sollte daher aufgehoben und durch einen Beschluss des Assoziationsrats ersetzt werden, der die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens und des Zusatzprotokolls über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in einem einzigen Schritt umsetzt.
Der Beschluss Nr. 3/80 sollte daher aufgehoben und durch einen Beschluss des Assoziationsrats ersetzt werden, der die einschlägigen Bestimmungen des Abkommens…
Um Artikel 39 des Zusatzprotokolls und Artikel 9 des Abkommens im Bereich der sozialen Sicherheit durchzuführen, hat der Assoziationsrat am 19. September 1980…
Die in Beschluss Nr. 3/80 enthaltenen Durchführungsbestimmungen müssen aktualisiert werden, damit sie den Entwicklungen im Bereich der Koordinierung der…
Die in Beschluss Nr. 3/80 enthaltenen Durchführungsbestimmungen müssen aktualisiert werden, damit sie den Entwicklungen im Bereich der Koordinierung der…
Als ersten Schritt zur Umsetzung des Artikels 39 des Zusatzprotokolls hat der Assoziationsrat am 19. September 1980 den Beschluss Nr. 3/80 über die Anwendung…
Es ist zweckmäßig, den im Assoziationsrat im Namen der Union zu vertretenden Standpunkt im Hinblick auf die Annahme von Vorschriften für die Koordinierung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.