Beschluss der Kommission vom 20. Dezember 2012 zur Einstellung des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Bioethanol mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika und zur Einstellung der mit der Verordnung (EU) Nr. 771/2012 eingeführten zollamtlichen Erfassung dieser Einfuhren (2012/825/EU)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 4 32012D0825
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