Erwägungsgrund 5 32013D0744Da sich das Protokoll auf Angelegenheiten bezieht, die in die Zuständigkeit der Union fallen, sollte es — vorbehaltlich seines späteren Abschlusses — im Namen…
Erwägungsgrund 4 32013D0745BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2013 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums mit Ausnahme von dessen Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Festlegung von Straftaten und die polizeiliche Zusammenarbeit (2013/745/EU)
Die Union verfügt über eine ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf eine Reihe von Bestimmungen des Protokolls, die in den Anwendungsbereich der gemeinsamen…
Art. 5 Abs. 2 32012R0649VERORDNUNG (EU) Nr. 649/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission wird bei der Wahrnehmung der Verwaltungsaufgaben im Rahmen des Übereinkommens im Zusammenhang mit dem PIC-Verfahren als gemeinsame bezeichnete…
Erwägungsgrund 5 32013D0745BESCHLUSS DES RATES vom 9. Dezember 2013 zur Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen zum Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakkonsums mit Ausnahme von dessen Bestimmungen über die Verpflichtungen in Bezug auf die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, die Festlegung von Straftaten und die polizeiliche Zusammenarbeit (2013/745/EU)
Durch die Unterzeichnung des Protokolls wird die Union keine geteilte Zuständigkeit ausüben; folglich sind die Mitgliedstaaten weiterhin für diejenigen Bereiche…
Erwägungsgrund 7 32014D0164BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2014/164/EU)
Die Union muss gemäß Artikel 17 Absatz 3 des Protokolls zusammen mit der Genehmigungsurkunde eine Erklärung über den Umfang der Zuständigkeiten der Union in…
Erwägungsgrund 6 32014D0164BESCHLUSS DES RATES vom 11. Februar 2014 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls gegen die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen, dazugehörigen Teilen und Komponenten und Munition und gegen den unerlaubten Handel damit, in Ergänzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (2014/164/EU)
Soweit die Bestimmungen des Protokolls unter die der Union übertragenen Zuständigkeiten fallen, sollte das Protokoll im Namen der Union genehmigt werden.