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In allen Fällen, in denen die Union tätig werden muss, um dem Abkommen nachzukommen, sind diese Maßnahmen gemäß den Verträgen zu treffen, wobei der Rahmen der den einzelnen Unionsorganen übertragenen Zuständigkeiten gewahrt bleiben muss. Es obliegt daher der Kommission, dem Vereinigten Königreich die gemäß dem Abkommen erforderlichen Informationen oder Notifikationen zu übermitteln, sofern im Abkommen nicht auf bestimmte andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union verwiesen wird, und das Vereinigte Königreich in bestimmten Angelegenheiten zu konsultieren. Es obliegt der Kommission ferner, die Union vor dem Schiedsgericht zu vertreten, wenn eine Streitigkeit gemäß dem Abkommen Gegenstand eines Schiedsverfahrens ist.
die Kommission stellt dem betroffenen Mitgliedstaat alle einschlägigen Unterlagen zum Verfahren zur Verfügung, hält den Mitgliedstaat über alle wesentlichen…
Wenn die Union gemäß den Absätzen 2 und 5 als Schiedsbeklagte auftritt, konsultiert die Kommission den betroffenen Mitgliedstaat zu allen Schriftsätzen oder…
In allen Fällen, in denen die Union tätig werden muss, um den Abkommen nachzukommen, sind diese Maßnahmen gemäß den Verträgen zu treffen, wobei der Rahmen der…
In allen Fällen, in denen die Union tätig werden muss, um den Abkommen nachzukommen, sind diese Maßnahmen gemäß den Verträgen zu treffen, wobei der Rahmen der…
In allen Fällen, in denen die Union tätig werden muss, um den Bestimmungen des Abkommens nachzukommen, sind diese Maßnahmen gemäß der Verträge zu treffen, wobei…
Im Abkommen ist ein Übergangszeitraum vorgesehen, in dem unbeschadet aller Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Union für die Beteiligung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.